Code of Conduct

Verhaltenskodex der Uckermärker Milch GmbH

Die Uckermärker Milch GmbH (im folgenden „UMP“) ist ein Hersteller von Milchprodukten mit langer Unternehmensgeschichte. Als ein international operierendes Unternehmen bekennt sich die UMP zur Einhaltung geltenden EU-Rechts, zur Beachtung sozialer und ethischer Standards sowie zu nachhaltigem Handeln.
Gemeinsame Werte, wie die Einhaltung von Menschenrechten und Chancengleichheit und unsere klare Position gegen Diskriminierung, Bestechlichkeit und Korruption sowie der faire Umgang mit Mitarbeitenden, Lieferanten und Geschäftspartnern sind Teil unseres Werteverständnisses. Unsere Anforderungen im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt und Geschäftsethik an Mitarbeitende, Lieferanten und Geschäftspartner finden ihre Zusammenfassung in diesem Code of Conduct. Wir tragen für die Einhaltung in unserem Unternehmen Sorge und erwarten dies auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern.
Der nachstehende Code of Conduct der UMP verdeutlicht diese Grundsätze. Ziel ist es, Situationen vorzubeugen, die die Redlichkeit unseres Verhaltens und das Vertrauen in unsere Leistungen in Frage stellen könnten. Er ist für alle Mitarbeitenden inklusive der Geschäftsführung der UMP in allen Punkten verbindlich.

1. Menschenrechte
Die UMP unterstützt und befürwortet die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte. Die UMP achtet unter Bezugnahme auf die zu erfüllenden Voraussetzungen für die Vergabe der jeweiligen Anstellung bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden auf Chancengleichheit. Sie verpflichtet sich, Diskriminierungen jeglicher Art zu unterbinden. Der Umgang zwischen Mitarbeitenden und Geschäftsführung ist von gegenseitiger Achtung und dem gegenseitigen Vertrauen im Interesse der Erreichung der gemeinsamen Unternehmensziele geprägt.
Die UMP sorgt für ein belästigungsfreies Umfeld bezüglich Ethnie, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Abstammung, geistiger oder körperlicher Behinderung, Alter oder Aussehen. Außer der in bäuerlichen Familienbetrieben üblichen Form der Mithilfe duldet die UMP keine Kinder- oder Zwangsarbeit.

2. Arbeitsbedingungen
Das Recht auf eine angemessene Vergütung wird anerkannt. Die Entlohnung entspricht mindestens den gesetzlichen Vorgaben. Die faire positive Weiterentwicklung des Unternehmens und der Mitarbeitenden ist das erklärte Ziel aller Beteiligten.
Die UMP achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und stellt den jährlichen Erholungsurlaub der Mitarbeitenden sicher.
In der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes legt die UMP größten Wert auf die Einhaltung der Gesetze und stetige Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden.
Die Ausbildung, die Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeitenden sind ein Grundbaustein des Erfolges der UMP. Deshalb fördert die UMP die Entwicklung und die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden unter Bezugnahme auf die jeweilige berufliche Tätigkeit. Zudem ist die UMP aktiv in der Ausbildung von Fachkräften.

3. Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und die Bildung einer Arbeitnehmervertretung wird von der UMP geachtet. Die Arbeitnehmervertretung und die Geschäftsleitung arbeiten dabei vertrauensvoll und zum Wohle der Mitarbeitenden zusammen.

4. Umwelt
Die UMP und deren Mitarbeitende schützen die natürlichen Ressourcen und stellen sicher, dass die geschäftlichen Aktivitäten der UMP durch Materialeinsparung, energiesparende Produktionsplanung sowie der Reduzierung und dem Recycling von Abfällen die Umwelt in möglichst geringem Umfang belasten. Jeder Mitarbeitende achtet bei der Auswahl von Zulieferern, Werbematerialien oder anderen externen Dienstleistungen neben den wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch auf die ökologischen und sozialen Kriterien.

5. Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen
Wir achten strikt auf die Einhaltung der Regelungen und Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten. Die UMP hat hierzu weitergehende Datenschutz- und Informationssicherheits-Richtlinien erlassen, die den Mitarbeitenden Sicherheit im Umgang mit vertraulichen Daten geben. Zudem kooperiert die UMP mit allen zuständigen öffentlichen Stellen und Aufsichtsbehörden.

6. Soziale Netzwerke
Informationen sind ein wertvolles und oft auch vertrauliches Gut. Bei allen Äußerungen in der Öffentlichkeit, ob schriftlich oder verbal, dürfen vertrauliche Informationen über das Unternehmen, über Geschäftspartner, die Gesellschafter, die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden nicht verbreitet werden. Äußerungen über die UMP, Geschäftspartner, die Gesellschafter, die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden in sozialen Netzwerken sollten grundsätzlich unterbleiben. Sollte eine Äußerung öffentlich in Bezug zur UMP, zu Geschäftspartnern, den Gesellschaftern, der Geschäftsführung und den Mitarbeitenden in der Öffentlichkeit erfolgen, ist deutlich zu machen, dass diese als Privatperson erfolgt. Zu berücksichtigen ist immer, dass insbesondere in sozialen Netzwerken Informationen für lange Zeit festgehalten und einsehbar sind.
7. Keine Interessenkonflikte mit Kunden und Geschäftspartnern
Die UMP strebt mit ihren Kunden und Geschäftspartnern nachhaltige Geschäftsbeziehungen zum beiderseitigen Vorteil an. Interessen von Kunden oder Geschäftspartnern dürfen nicht zum Nachteil anderer Kunden in den Vordergrund gestellt werden.

8. Persönliche Interessenkonflikte
Wenn Mitarbeitende in Konflikte zwischen ihren persönlichen Interessen und den beruflichen Aufgaben bzw. den Interessen der UMP oder ihren Kunden geraten, kann dies das Ansehen dieser Mitarbeitenden und der UMP schädigen. Mitarbeitende sollen daher solche Situationen im Interesse der UMP wie auch im eigenen Interesse vermeiden. In Zweifelsfällen ist der/die Code of Conduct-Beauftragt(e) einzuschalten. Entscheidend ist die Wahrnehmung Dritter. Schon der Anschein eines persönlichen Interessenkonfliktes schadet.

9. Geschenke, Geschäftsessen und Veranstaltungen
Die Annahme eigener Geschenke darf nie den Wert einer geschäftsüblichen Gastlichkeit oder einer kleinen Aufmerksamkeit übersteigen. Näheres hierzu regeln unsere internen Betriebsanweisungen.

10. Spenden und Sponsoring
Über Spenden und Sponsoring entscheidet die Geschäftsführung. Sie dürfen nicht dazu dienen, bei Geschäftspartnern mittelbar unlautere Vorteile zu erwirken.

11. Schutz des Wettbewerbs
Die UMP unterstützt ausnahmslos den Gedanken einer sozialen freien Marktwirtschaft und einen fairen Wettbewerb und beteiligt sich nicht an illegalen wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen und Verhaltensweisen, insbesondere Absprachen über Preise, Konditionen und Marktaufteilung mit Wettbewerbern. Unsere Handlungen entsprechen allen anwendbaren Kartell- und sonstigen Gesetzen zur Regelung des Wettbewerbs.